Drückjagd im Revier Raubersried
Raubersried am 09.01.2016
Revierpächter ist Oswald Langhans, Organisatorin der Drückjagd war Sonja von Kreß. Frei waren Sauen und Fuchs.
Die Einladungen gingen im Dezember an 14 Jagdkameraden sowie an 19 Treiber, die auch alle zusagten. Treffpunkt war um 8:30 Uhr, Jagdbeginn um 9:30 Uhr, Hahn in Ruh um 12:00 Uhr.
Vorangegangen sind Vorbereitungen, die sehr umfangreich waren. Wie zum Beispiel Sitze und Leitern überprüfen und gegebenenfalls reparieren. Zudem wurden Wechsel und Einstände der Sauen gesichtet und die Bestätigung durch aufgebrochene Wiesen geholt. Diese Drückjagd war notwendig (Wildschaden).
Alle Reviernachbarn waren informiert und die Wildfolge besprochen.
Der Jagdvorstand des Reviers wurde ebenfalls informiert und jener informierte auch die Bauern und Grundstückseigentümer. Der Reitverein und der Modellflugverein, die am Revier angrenzen, wurden ebenfalls informiert.
Die Jagdgesellschaft ging im Anschluss zum Schüsseltreiben in das Gasthaus vor Ort. Der Jagdherr Oswald Langhans und Jagdaufseherin Sonja von Kreß luden die Jagdgesellschaft zu Bratwürsten mit Sauerkraut und Getränk ein.
Sonja von Kreß
Junge Kitze gefunden
Mit Vorabankündigung von Bauern und meiner beharrlichen Suche nach den Kitzen wurde ich gleich zwei mal fündig. Ein tolles Ergebnis.
Themenabend
Themenabend bei der Jägergesellschaft Hubertus Nürnberg. Der 1. Vors. Hannes Regitz lud SD Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Vizep. d. Bay. Jagdverbandes, zum Thema Schwarzwildbejagung ein.
(v. rechts: SD Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein; Sonja Frfr. Kreß von Kressenstein, Mitgl. bei Hubertus Nbg; Hannes Regitz, 1. Vorst. Jägergesellschaft Hubertus Nbg.; Jürgen Weißmann, Regierungsbezirksvorsitzender Mittelfranken)
Susanne Thanner
Susanne Thanner ist eine sehr gute Jagerfreundin, die mir mit Rat und Tat zur Seite steht. Susanne ist seit 30 Jahren Jägerin, in der Jägergesellschaft Brauner Hirsch als Jungjägerausbilderin tätig und wirkt als Prüferin bei der mündlichen Jägerprüfung mit. Auch solche Menschen sind wichtig für die Zukunft des Jagdwesens in Bayern. Vielen Dank, Susanne Thanner!
Pilzvortrag
Die Jägergesellschaft Hubertus Nbg., mit dem 1. Vors. Hannes Regitz, organisierte für seine Jäger einen Pilzvortrag von Petra Sarmiento, Pilzsachverständige. Es wurden alle Pilzarten von Sommer- bis Winterpilzen gezeigt, deren Standorte, sowie Wuchs und Beschaffenheit beschrieben. Der Jägerverein wird mit Petra Sarmiento eine Pilzbegehung durchführen. Wenn Sie Interesse haben genügt eine kurze E-Mail.
Anlegen eines Wildackers
Durch die Jäger werden sogenannte Wildäcker in den Wäldern (Äsungsfläche) angelegt. Dazu wird der Waldboden gelockert und eine Samenmischung von Wildblumen und Gräsern ausgesäht.
Fürsorgepflicht des Jägers
Bevor die Bauern ihre Wiesen mähen, geben diese ihren Revierpächtern vorab Bescheid. Die Jäger/-innen gehen nun sorgfältig und behutsam durch die Wiesen auf der Suche nach jungen Rehkitzen. Mit Handschuhen und einem Bündel Gras werden diese hochgehoben und am Waldrand abgelegt. Sobald sich der Jäger wieder entfernt hat, findet die Geiss ihr Kitz in jedem Fall wieder. Ein beeindruckender Moment.
Text aus der Wikipedia:
Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die deutschen Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden (aufsichtslosen) Hunden und streunenden Katzen. Ferner unterliegt dem Jagdschutz die Sorge für die Einhaltung der zum Schutze des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. Hierzu zählen unter anderem die Vorschriften über das Ruhen der Jagd (befriedeter Bezirk), über den Jagdschein und die Jagderlaubnis, über die Jagdbeschränkungen in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht und über die besonderen Pflichten bei der Jagdausübung.
Zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst, sofern sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die übrigen Jagdschutzberechtigten sind insbesondere zur Kontrolle des Jagdscheins berechtigt.